Aktuelles

Tierpflegemeister in spe

TierpflegemeisterDie Aufstiegsfortbildung zum Tierpflegemeister ist noch relativ neu. Sie gibt Mitarbeitern mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aus der Branche die Möglichkeit eines sehr hochwertigen IHK-Abschlusses.
Vor kurzem hatten wir das Glück, eine Seminargruppe bei uns begrüßen zu dürfen. Die Teilnehmer nahmen sich einen Tag Zeit, unser Tierheim und die praktischen Probleme vor Ort kennnenzulernen.

Organisator waren die Berliner Fortbildungen: https://www.berliner-fortbildungen.de/.

Wir freuten uns besonders, die Leiterin der Einrichtung, Frau Dr. med vet Maren Kaepke (Bildmitte), wiederzusehen.

Wir kennen uns seit Jahren und sind immer wieder gleichermaßen angetan von ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer angenehmen menschlichen Art.

Sorge hatten wir dahingegen, wie wohl die Teilnehmer das Seminar aufnehmen würden. Alle kommen aus dem Bereich Klinik und Forschung. Uns war klar, dass sie bei ihrem Besuch im Tierheim Verlorenwasser inhaltlich und äußerlich in eine andere Welt eintauchen würden. Ein wenig schämen wir uns sowieso immer wegen der alten unwirtlichen Gebäude bei uns. Aber es hilft ja nunmal nichts.

Die Gruppe war sehr aufgeschlossen und interessiert. Themen wie Finanzierung eines Tierheimes, Qualitäts- und Risikomanagement, Öffentlichkeitsarbeit und natürlich Rechtsgrundlagen im Tierheimbetrieb standen u.a. auf der Tagesordnung.

Wir hoffen, alle Teilnehmer konnten neue Erfahrungen mit nach Hause nehmen und bedanken uns für die entspannte Atmosphäre incl. der tollen Bewirtung durch die Lehrgangsleitung.

Kontakt

Tierheim Verlorenwasser
Verlorenwasser 17
14806 Bad Belzig, OT Werbig

Tel.: 033 847 - 41 890

Spendenkonto

Spendenkonto: 35  27 00 34 00
BLZ: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse

IBAN: DE05 1605 0000 3527 0034 00
BIC: WELADED1PMB

Wir brauchen Ihre Hilfe,

denn wir erhalten keinerlei staatliche Hilfe, sondern finanzieren das Tierheim aus Spenden und Erbschaften.

Wir sind als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.